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SOLIDARITÄT.2020 e.V.

Gemeinsam mehr erreichen

Der Verein Solidarität.2020 e. V. engagiert sich für die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Förderung der internationalen Entwicklungszusammenarbeit.

Lernen Sie uns kennen

Solidarität.2020 e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich unter anderen für Kinder aus unterschiedlichen Herkunftsländern und Kulturen einsetzt. Wir unterstützen insbesondere die Organisation des kommunalen Lebens, in Form von Projektpartnerschaften sowie der gesellschaftlichen Integration von Bedürftigen in der Stadtgesellschaft von Dortmund und im globalen Süden unseres Planeten.

Unsere Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Solidarität und Hilfe der Völker, des gegenseitigen Austausches in Fragen der Gesundheit, Umwelt, Bildung sowie die Organisation des kommunalen Lebens und der gesellschaftlichen Integration von Bedürftigen in die Gesellschaf.

Mitglied werden

 Du kannst ganz einfach Mitglied bei uns werden. Bitte dazu den Mitgliedsantrag Formular herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an uns schicken. 
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Satzung

A. Allgemeines

§ 1 Name, Eintragung, Geschäftsjahr

(1) Der am 07. Juni 2020 gegründete Verein, führt den Namen: SOLIDARITÄT.2020

(2) Der Verein soll beim Registergericht des Amtsgerichts Dortmund eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Sitz, Zwecke
(1) Der Verein mit Sitz in Dortmund verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. § 52 AO i.S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins i.S. § 52 Abs. 2 AO ist die:
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens nach Nr. 13. und die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit Nr. 15.

      Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Solidarität und Hilfe der Völker im Sinne der Entwicklung von Projektpartnerschaften, des Sammeln von Geldern und Zuwendungen, des gegenseitigen Austausches in Fragen der Gesundheit, Umwelt, Bildung sowie die Organisation des kommunalen Lebens. Des weiteren (und/oder) der gesellschaftlichen Integration von Bedürftigen in die Gesellschaft.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der   Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(4) Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereinsvermögen.
etc...